
Gross werden in einem familiären Rahmen

Vertragsbedingungen
Die Anmeldung
erfolgt ausschliesslich über den Link, welcher Ihnen per Mail versendet wird. Damit kann die Registration vorgenommen und der Vertrag erstellt werden. Für die Vertragsunterzeichnung wird der Platz 14 Tage reserviert. Wird der Vertrag nicht innerhalb dieser Zeit unterzeichnet, wird der Platz weitergegeben werden.
Für die Betreuungsbeiträge muss ein Gesuch bei der Fachstelle Tagesbetreuung gemacht werden. Das Gesuchsformular kann unter folgendem Link heruntergeladen werden. https://www.jfs.bs.ch/fuer-familien/tagesbetreuung/information-vermittlung.html und wird mit dem Vertrag mitgeschickt (siehe Ablauf und Richtlinien).
Eintritt
Der Eintritt ist jeweils auf den 1. und 15. des Monates möglich
Änderungen
Änderung der Betreuungstage, sowie Aufstockung des Betreuungsumfangs sind jeweils auf den 1. des Folgemonates nach Absprache möglich, wenn wir Kapazität haben.
Reduktion der Betreuungstage sind mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten auf Ende des Monates, der nicht mehr benötigten Betreuungstage, möglich.
Eingewöhnungszeit
siehe Eingewöhnungskonzept
Betreuungsmöglichkeiten
10% Halber Tag ohne Mittagessen (06.30 Uhr bis 12.00 Uhr oder 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr)
14% Halber Tag mit Mittagessen (06.30 Uhr bis 14.00 Uhr oder 11.00 Uhr bis 18.30 Uhr)
4% Mittagstisch (12.00 Uhr -14.00 Uhr)
20% ganzer Tag (06.30 Uhr bis 18.30 Uhr)
2% für Kindergärtner und Schüler (6.30 Uhr bis Kindergarten- oder Schulbeginn)
Mindestbetreuungszeit
Vorschulkinder 40%,
Kindergärtner und Schüler 30%,
für selbstzahlende Familien gilt die Mindestbelegung von 2 halben Tagen oder einem ganzen Tag.
Einmalige Umbuchungen / zusätzliche Betreuung
einmalige Umbuchungen sind möglich, werden aber als Zusatztag verrechnet. Bei zusätzlicher Betreuung wird die Differenz zur regulären Betreuung berechnet.
Öffnungszeiten
06.30 Uhr-18.30 Uhr
Einlaufzeit / Abholzeiten
Morgens 06.30 - 08.50 Uhr
vor dem Mittagessen 11.00 - 12.00 Uhr
nach dem Mittagessen 13.15 - 14.00 Uhr
Am Abend 16.30 Uhr - 18.30 Uhr
Betriebsferien
Betriebsferien vom 24.12.-1.1.
Öffnungszeit an den Feiertage
Die Kita ist an den gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Schliessung vor Feiertagen um 14.00 Uhr: Gründonnerstag (vor Karfreitag) / 30. April (vor 1. Mai) / Mittwoch vor Auffahrt / Brücke an Auffahrt / 31. Juli (vor 1. August), Fasnachtsmontag und Mittwoch bis 14.00 Uhr geöffnet. / Weiterbildungstag letzter Freitag im August.
Preise
siehe Preisliste (es fallen keine Zusatzkosten für Windeln etc. an).
Säuglingszuschlag
wird komplett vom Kanton übernommen, auch bei selbstzahlenden Familien mit einer Mindestbetreuungszeit.
Geschwisterrabatt
selbstzahlende Familien erhalten bei Geschwister auf das ältere Kind während der gemeinsamen Betreuungszeit einen Rabatt von 10%.
Überweisung der monatlichen Beiträge
Die monatlichen Betreuungsgebühr wird bis zum 25. des Monates fällig. Die Rechnung wird per Mail versendet. Im Preis berücksichtigt sind Betriebsferien (siehe Betriebsferien), Schliessung 14.00 Uhr vor Feiertagen, Brücke und Weiterbildungstag, sowie Abwesenheit des Kindes bei Krankheit und Ferien.
Online-Rechner
Auf der Webseite der Fachstelle Tagesbetreuung ist ein Online-Rechner zur Berechnung der Betreuungsbeiträge aufgeschaltet. Dieser steht Eltern zur Verfügung, welche wissen möchten, ob sie Anspruch auf Betreuungsbeiträge haben und mit welchem Betrag sie ungefähr rechnen können. Der Online-Rechner kann keine genaue Berechnung des Betreuungsbeitrags vornehmen. Es handelt sich lediglich um eine Schätzung und setzt voraus, dass die Angaben korrekt sind.
https://www.jfs.bs.ch/fuer-familien/tagesbetreuung/kosten-online-berechnen.html
Kündigung
2 Monate auf Ende des Monates.
Vertragsrücktritt
Nach Abschluss des Betreuungsvertrages ist dieser verbindlich. Bei Vertragsrücktritt gilt die Kündigungsfrist von 2 Monaten.
Verschiebung des Betreuungsbeginns
Der Betreuungsbeginn ist verbindlich und kann max. um einen Monat verschoben werden ab diesem Zeitpunkt wird der Monatsbeitrag berechnet.
Zu früh gebrachte Kinder oder verspätet abgeholte Kinder
Verspätungen können passieren und sind nicht weiter schlimm, wenn sie die Ausnahme und nicht die Regel sind. Trotzdem bitten wir die Eltern, eine Information zu geben, damit wir unseren Feierabend und Termine organisieren können. Sind die Kinder um 18.30 Uhr nicht aus der Kita, wird pro 5 Min. Verspätung eine Gebühr von Fr. 5.00 pro Kind erhoben. Dasselbe gilt bei zu früh gebrachten Kindern.
Versicherung
Sämtliche Versicherungen sind Sache der Eltern.
Vertragsinhalte
Das Kitakonzept und die Preisliste sind Bestandteil des Vertrages. Weitere Bestimmungen sind im Konzept beschrieben. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Basel-Stadt zuständig.