| Vertragsbedingungen | ||
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Platzreservation Die Platzreservation ist verbindlich und verpflichtet zur vollen Bezahlung des vereinbarten Betrages bis nach Ablauf der Kündigungsfrist. Verschiebung des Aufnahmedatums oder nicht Beanspruchung des Platzes bis 2 Monate vor Beginn (schriftlich), wird nicht berechnet, nach 2 Monaten berechnen wir den vollen Betrag bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Einschreibegebühr Für einen reservierten Platz erheben wir eine Einschreibegebühr in der Höhe von Fr. 300.00. Diese muss innert 10 Tagen bezahlt werden bei sofortigem Eintritt wird diese sofort fällig. Die Kinder werden erst nach Bezahlung der Einschreibegebühr aufgenommen und betreut (Genaue Erläuterung zur Einschreibegebühr finden Sie im Elternmerkblatt). Zahlungsregelung Sie erhalten einmal jährlich eine detaillierte Rechnung, die monatlichen Betreuungskosten sind jeweils bis zum 28. des Monates zu bezahlen. Zusätzliche Tage, sowie Umbuchungen werden separat in Rechnung gestellt. Tarife Die Preisliste bildet den Bestandteil des Vertrages und liegt im Anhang bei. Zuzüglich der Monatsgebühr wird eine Pauschale für Windeln berechnet (siehe Preisliste). Absenzen Bei Absenzen erfolgt kein Abzug vom festgelegten Betrag. Bei längerer Abwesenheit bleibt der Platz ohne Kündigung reserviert (schriftlich Kündigung) und wird zu 100% berechnet. Absenzen durch Frei-, Feier- und Krankentage können nicht nach bezogen oder abgetauscht werden. Absenzen durch Ferien der Kinder werden folgendermassen berücksichtigt: Pro Monat werden 4 Wochen (48 statt 52 Wochen) gerechnet, Es wird 12x der vertraglich abgemachte Monatsbeitrag berechnet Ferien Das Chinderhuus Rumpelstilzli hat ausser an den gesetzlichen Feiertagen das ganze Jahr geöffnet. Vor den Feiertagen schliessen wir um 14.00 Uhr. Während der Weihnachtsferien haben wir ein reduziertes Betreuungsangebot von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr. Kündigung Der Betreuungsplatz kann mit einer Frist von zwei Monaten auf Ende des Kalendermonates schriftlich gekündigt werden. Die gleiche Regelung gilt auch für die Reduktion des Betreuungsplatzes. Bei nicht fristgerechter Kündigung werden wir bis Ablauf der Kündigungsfrist den vollen Betrag verrechnen. Versicherung Sämtliche Versicherungen sind Sache der Eltern. Gerichtsstand Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Basel-Stadt zuständig. |
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